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Firmenadressen kaufen oder mieten

Vor- und Nachteile im Überblick

Zur Erweiterung des Kundenstamms stehen Unternehmern eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung. Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen im B2B Sektor greifen in den meisten Fällen auf das Dialogmarketing zurück, um neue Geschäftspartner und Kunden zu generieren. Ihr Angebot ist in der Regel hoch spezialisiert, weshalb es kaum Sinn macht zum Vertrieb die Hilfe von Massenwerbung in Anspruch zu nehmen. Erfolgversprechender ist hier der direkte Kontakt zum potentiellen Kunden zum Beispiel via Telefon oder Mailings. Durch die Selektion der passenden Zielgruppe, sinkt der Streuverlust enorm und das werbetreibende Unternehmen hat die Möglichkeit individuell auf die Werbeempfänger einzugehen. Um sich die lästige und teure Eigenrecherche von Adressdaten zu ersparen greifen viele Werbetreibende auf den Service von qualifizierten Adressbrokern zurück. Hier können sie Firmenadressen kaufen oder mieten.

Aber wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen gemieteten und gekauften Firmenadressen? Wann macht das Kaufen mehr Sinn als das Mieten und umgekehrt?

Und ist es überhaupt legal gekaufte Adressen zu verwenden?

Mieten vs. Kaufen

Einige, oft hochpreisige Adresshändler bieten Daten zur Miete an. Diese sind dann etwas günstiger, als würden sie zur Dauernutzung gekauft.


Nach Ablauf des Mietvertrages müssen alle Daten gelöscht werden


Mietet man Daten, so stehen diese für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Ist der Mietzeitraum abgelaufen, müssen diese Firmenadressen nachweislich aus allen Systemen gelöscht werden.

Adressen zu mieten lohnt sich also nur dann, wenn diese Daten für einen begrenzten Zeitraum benötigt werden.

Adressdaten werden mittlerweile automatisiert erhoben, deshalb können viele Adresshändler sie zu günstigen Preisen anbieten.

Es lohnt sich also, die Leistungen und Preise der verschiedenen Adressbroker zu vergleichen. In vielen Fällen zahlt man ähnliche Preise für das Kaufen und Mieten der Adressdaten.

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Gekaufte Firmenadressen können zeitlich unbegrenzt und Kampagnen übergreifend genutzt und in das eigene CRM übertragen werden. Sie eignen sich deshalb sowohl für die Durchführung von Werbemaßnahmen, als auch für das Auffrischen und Erweitern der eigenen Datenbestände.

Es gibt keinen bestimmten Nutzungszeitraum, weshalb die Daten nicht wieder aus den System gelöscht werden müssen.

Wie darf ich gekaufte Adressen nutzen?

Bei der Nutzung gekaufter Firmenadressen stellt sich als erstes die Frage der Legalität.

Adressbroker beziehen ihre Firmenadressen aus frei zugänglichen, öffentlichen Quellen, wie Verzeichnissen oder Registern. Sie liegen also sowieso schon online vor. Adresshändler sammeln, sortieren und veredeln diese Daten und bieten oft noch zahlreiche Filtermöglichkeiten und Zusatzinformationen an.

Im Prinzip bezahlt man also nicht für die Adressen an sich, sondern für das zielgerichtete Zusammenstellen dieser.

Der Bezug der Daten ist demnach zulässig.

Bei der Verwendung der Daten muss vor allen Dingen auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geachtet werden.


Post-Mailings sind grundsätzlich erlaubt


Personalisierte Post-Mailings sind grundsätzlich erlaubt. Um keine schlafenden Hunde zu wecken, empfiehlt es sich, die Daten vorher mit denen der Robinsonliste abzugleichen. Seriöse Adressbroker erledigen dies oft schon im Vorfeld.

Die Kaltakquise via Telefon ist im Geschäftskundenbereich dann gestattet, wenn vermutet werden kann, dass der Angerufene in das Telefonat einwilligt und ein berechtigtes Interesse besteht.

Das Verwenden von E-Mailadressen ist nur dann erlaubt, wenn im Voraus eine Einwilligung, zum Beispiel über das Double Opt-In-Verfahren eingeholt wurde. Adresshändler können keine E-Mailadressen mit Werbeeinwilligung verkaufen.

Fazit

Um eine Direktwerbekampagne durchführen zu können, benötigen Unternehmen die Adressdaten ihrer potentiellen Kunden.

Diese können gemietet oder gekauft werden.

Gemietete Firmenadressen können unter Umständen günstiger sein, allerdings ist der Vorteil gekaufter Adressen, dass sie unbegrenzt nutzbar sind.

Post-Mailing Kampagnen können durchgeführt werden, ohne dass negative, rechtliche Konsequenzen befürchtet werden müssen.

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