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Einsam und allein, abgeschieden von der Außenwelt, wie seinerzeit Robinson Crusoe. Diese Geschichte nahmen sich die Schöpfer der Werbesperrliste als Vorbild und Namensgeber der Robinsonliste.
Was die Idee hinter der Liste ist, wem sie nützt und wie sie in der Realität Anwendung findet, behandelt der folgende Beitrag.
In die Robinsonliste kann sich eintragen, wer keine adressierte Werbung erhalten möchte. Geführt wird sie in Deutschland vom DDV (Deutschen Dialogmarketingverband e.V.) und vom I.D.I. (Interessenverband Deutsches Internet e.V.).
Verbraucher können hier angeben, dass sie entweder überhaupt keine Werbung erhalten möchten, oder nur aus bestimmten Branchen.
Die Sperrliste des DDV listet Privatpersonen die keine Werbung via Briefpost erhalten möchten. Der I.D.I. gibt noch zusätzlich die Möglichkeit Telefonnummern, E-Mailadressen und Faxnummern zu listen.
Da Werbung via E-Mail, Telefon und Fax, gegenüber Privatpersonen in Deutschland aber nur nach vorheriger Einwilligung erlaubt ist, ist diese Möglichkeit fast überflüssig.
Wer Interesse daran hat sich in die Robinsonliste einzutragen, kann dies über ein Online-Formular oder postalisch tun. Der DDV löscht diese Daten automatisch nach fünf Jahren.
Telefon- und E-Mailwerbung ist ohne vorherige Werbeeinwilligung nicht zulässig
Auch in vielen anderen Ländern existieren Robinsonlisten. In Österreich regelt das E-Commerce-Gesetz inwiefern Werbung erlaubt ist. Dort können sich Verbraucher und Unternehmen in die ECG-Liste eintragen lassen, wenn sie keine Werbung per Telefon oder E-Mail erhalten möchten. Diese muss laut Gesetz beachtet werden.
In der Schweiz, in Belgien, Dänemark und Spanien gibt es die Robinsonliste ebenfalls.
Den offensichtlichsten Nutzen von der Robinsonliste haben die Verbraucher. Im besten Fall erhalten Sie keine unaufgeforderte Briefwerbung mehr.
Aber auch die Unternehmen, die vor Werbekampagnen ihren Datenbestand mit der Schutzliste abgleichen sind Profiteure. Sie können so ihre Seriosität unterstreichen, veredeln ihre Daten und laufen keine Gefahr Abmahnungen wegen unerlaubter Werbung zu erhalten.
Besonders Mitglieder des DDV und des I.D.I. haben den Vorteil, auf ihrer Homepage mit der Mitgliedschaft werben zu können.
Deutsche Unternehmen sind nicht verpflichtet die Robinsonliste zu beachten, anders als zum Beispiel in Österreich.
Unternehmen, die Mitglied im DDV oder I.D.I. sind gehen eine freiwillige Verpflichtung ein, ihre Daten mit denen der Schutzliste abzugleichen, bevor sie adressierte Werbung versenden.
Obwohl die Daten verschlüsselt abgeglichen werden, befürchten Kritiker, dass die Robinsonliste durch einen technischen Fehler oder Vorsatz an die Öffentlichkeit gelangen und missbraucht werden könnte.
Die Robinsonliste bietet dem Verbraucher ausschließlich die Möglichkeit sich gegen adressierte Briefwerbung zu wehren. Unadressierte Werbung wird wohl weiterhin im Briefkasten landen. Hier hilft nur ein Aufkleber mit der Aussage: „Bitte keine Werbung einwerfen.“.
Auch aggressiv werbende, unseriöse Unternehmen nehmen keine Rücksicht auf die Schutzliste.
Dem Verbraucher bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, dem Werbetreibenden per Post weitere Werbesendungen zu untersagen und bei Härtefällen zu klagen.
Nicht nur der Verbraucher profitiert von der Robinsonliste, sondern auch die werbetreibende Industrie.
Letztlich ist ein positiver Nebeneffekt der selektiven Versendung von Werbung, auch die Einsparung wertvoller Ressourcen, wie Wasser und Papier.
Lassen Sie sich von unserem kompetenten Marketing-Team über Chancen und Möglichkeiten beraten. Sie erreichen uns unter: 02102/8917073 oder über unser Kontaktformular.